Service
Ihre Rechte als Fahrgast
Der Kunde ist König
Nach diesem Grundsatz handelnd, bieten wir die Dienstleistung TAXI an. Bei umfangreichem Service dürfen Sie Höflichkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und vieles mehr von uns erwarten.
Rechtliche Grundlagen
Das Taxigewerbe ist in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden, zu dem u.a. auch Busse und Bahnen gehören. Neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln vor allem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und davon abgeleitete Verordnungen der Städte und Gemeinden das Taxigewerbe.
Beförderungspflicht
Grundsätzlich besteht für jeden Taxifahrer Beförderungspflicht, auch für Kurzstrecken
Kürzester Weg
Der Fahrgast bestimmt das Fahrtziel und den Fahrweg. Äußert der Kunde keine Wünsche, so muss der Taxifahrer den kürzesten Weg zum Ziel zu wählen.
Pflichtfahrgebiet
Das Pflichtfahrgebiet umfasst für die in Passau konzessionierten Taxen das Stadtgebiet in Passau, sowie den Landkreis Passau.
Fahrpreis
Der Fahrpreis wird auf dem geeichten Taxameter (Uhr) angezeigt. Er setzt sich aus Grundpreis, Wegstreckenpreis, Wartezeit und evtl. Zuschlägen zusammen. Der Fahrpreis darf nicht über- oder unterschritten werden! Frei verhandelte Preise sind im Pflichtfahrgebiet unzulässig.
Quittung
Verlangen Sie eine Quittung, auf der mindestens der Fahrpreis, das Datum, das Taxiunternehmen, die Ordnungsnummer des Taxi, der Mehrwertsteuersatz und die Unterschrift des Fahrers vorhanden sind.
Ordnungsnummer und Identifkation
Jedes Taxi muss hinten rechts am Fenster eine gelbe Ordnungsnummer zur Identifikation haben. Am Armaturenbrett des Taxi muss für den Fahrgast klar erkennbar das zugehörige Taxiunternehmen mit Anschrift genannt sein. Lassen Sie sich ggf. auch den Namen des Fahrers geben.
Ausnahmen bestimmen die Regel
Unter besonderen Umständen wird und muss von den oben genannten Punkten abgewichen werden!
- Die Beförderungspflicht besteht nur im Pflichtfahrgebiet.
- Außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Fahrpreis frei verhandelbar.
- Personen, die eine Gefahr für den Fahrer oder für andere Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
- Gefahrstoffe oder Gefahrgüter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr oder Einschränkung des Fahrpersonals oder anderer Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderungspflicht ausgenommen.
- Sperrige Güter, die für den Transport in einem Taxi ungeeignet sind, unterliegen nicht der Beförderungspflicht.
Unsere Antwort auf Ihre Fragen
Haben Sie noch Fragen rund um's Taxi? Die Mitarbeiter der Taxi-Zentrale Passau eG, als innovative Taxizentrale in Passau, beantworten gerne Ihre Fragen.
Rufen Sie uns an: +49(0)851 57373